Kontroverse um SNSD-Wahlbroschüre: Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen

Die „Savez nezavisnih socijaldemokrata“ (SNSD) gerät aktuell in den medialen Fokus, nachdem Vorwürfe laut wurden, die Partei leugne in einer 66-seitigen Wahlbroschüre den Völkermord und andere Verbrechen des Bosnien-Kriegs oder spiele ihre rechtliche Tragweite herunter. Die Broschüren wurden offenbar in verschiedenen Teilen der Stadt verteilt oder fanden ihren Weg in Briefkästen der Bürger.

Ein besonders brisanter Auszug, den BIRN BiH veröffentlichte, lautet: „Für die Serben waren Krieg und die darauffolgenden Friedensjahre eine Herausforderung. Während des Krieges verbreiteten muslimische Kreise unaufhörlich Fehlinformationen über Massaker, Vergewaltigungen, Aggressionen, Völkermorde und ethnische Säuberungen – alles ausschließlich gegen Muslime gerichtet. Und diese Darstellungen hallen selbst 27 Jahre nach Ende der Kampfhandlungen nach.“

Ein weiterer Abschnitt der Broschüre, überschrieben mit „Verwirrungen und Störungen“, stellt andere in Bosnien und Herzegowina begangene Verbrechen infrage. Darin wird unterstellt, dass die muslimische Seite eigene Leute geopfert hätte, um diese Toten der serbischen Seite zuzuschreiben.

Gemäß den neuesten Anpassungen im bosnischen Strafgesetzbuch, eingeführt durch den ehemaligen Hohen Repräsentanten Valentin Inzko, drohen Personen, die Genozid oder Kriegsverbrechen öffentlich leugnen oder zu rechtfertigen versuchen, Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Es sei in diesem Zusammenhang erinnert: Im Juli 1995 wurden in Srebrenica über 7.000 Männer und Jungen ermordet und über 40.000 Zivilisten, darunter Frauen, Kinder und Ältere, vertrieben. Mehr als 40 Personen wurden in diesem Zusammenhang vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina sowie dem Internationalen Strafgerichtshof verurteilt. Sie erhielten zusammen Strafen von fast 700 Jahren sowie fünf lebenslange Haftstrafen. In diesen Urteilen wurde festgehalten, dass in Srebrenica ein Genozid stattgefunden hat – ein Urteil, das auch vom Internationalen Gerichtshof bestätigt wurde.